In ganz Österreich im Einsatz · Täglich erreichbar – auch am Wochenende · WKO Wien · FN 593158 t 0660 975 70 03
Verlassenschaft

Wie viel kostet es, eine Wohnung nach einem Todesfall zu räumen?

Richtwerte nach Objektgröße, die Frage, wer die Räumung bezahlt — und warum der Mietzins weiterläuft, bis die Wohnung leer ist.

Entrümpelung Meister 9 Min. Lesezeit

Kostenlose Besichtigung · Fixpreis vor Beginn · Antwort in 15 Minuten

Die Räumung selbst kostet bei uns ab 20 € pro Kubikmeter Räumgut, der Mindestauftrag liegt bei 90 €. Eine kleine Mietwohnung landet damit bei rund 530 € bis 680 €, eine volle Altbauwohnung bei 1.380 € bis 1.790 €. Die zweite, oft übersehene Kostenseite ist die Miete, die bis zur Räumung weiterläuft — und die kann den Betrag für die Räumung schnell übersteigen.

Kurz & knapp: die Kosten nach einem Todesfall

  • Räumung einer kleinen Mietwohnung: 530 € – 680 €
  • Räumung einer vollen Altbauwohnung: 1.380 € – 1.790 €
  • Räumung eines Einfamilienhauses: 2.100 € – 2.730 €
  • Gerichtsgebühr im Verlassenschaftsverfahren: 5 Promille des reinen Nachlassvermögens, mindestens 100 €
  • Laufende Miete: bis zur Räumung weiter fällig

Räumungsbeträge inklusive Anfahrt, Abholung und 20 % MwSt. Der verbindliche Fixpreis steht nach der kostenlosen Besichtigung fest — telefonisch unter +43 660 975 70 03 oder über den Kostenrechner.

Was die Räumung selbst kostet

Der Preis richtet sich nach dem Volumen, nicht nach der Zeit. Wie viele Kubikmeter zusammenkommen, hängt von Größe und Füllgrad ab — und davon, ob Keller, Dachboden und Garage dazugehören. Bei einem Nachlass ist das fast immer der Fall.

Richtwerte Räumung (2026), Preisstand 27. Oktober 2026
Objekt Größe Preisrahmen
Einzelne Möbelstücke 1–3 Stück 90 – 210 €
Kleiner Keller 5–10 m² 149 – 210 €
Garage / Dachboden 15–25 m² 290 – 490 €
Großer Keller 15–30 m² 330 – 600 €
1-Zimmer-Wohnung ca. 35 m² 450 – 780 €
2–3-Zimmer-Wohnung ca. 65 m² 850 – 1.380 €
Büro (mittel) ca. 80 m² 950 – 1.660 €
4–5-Zimmer-Wohnung / Haus 100–160 m² 1.450 – 3.120 €
Räumgut inkl. Abtransport und Abholung pro m³ ab 20 €

Alle Preise inkl. 20 % MwSt., Anfahrt und Abholung. Messie-Wohnung und Gewerbe: individuell nach Aufwand. Der verbindliche Fixpreis steht nach der kostenlosen Besichtigung fest.

Warum jede Woche Wartezeit Geld kostet

Das ist der Punkt, an dem die meisten Angehörigen überrascht werden: Ein Todesfall beendet den Mietvertrag nicht. Die Wohnung bleibt gemietet, und der Mietzins fällt weiter an — bis sie geräumt und übergeben ist.

Der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod

Stirbt die Hauptmieterin oder der Hauptmieter, läuft der Vertrag grundsätzlich weiter. Nach § 14 Mietrechtsgesetz können bestimmte Personen in den Vertrag eintreten: Ehepartnerin oder Ehepartner, eingetragene Partnerin oder Partner, Lebensgefährtin oder Lebensgefährte, Verwandte in gerader Linie samt Adoptivkindern sowie Geschwister — sofern sie zum Zeitpunkt des Todes im gemeinsamen Haushalt gelebt haben und die Wohnung dringend brauchen. Bei Lebensgefährten kommt dazu, dass sie mindestens drei Jahre im gemeinsamen Haushalt gelebt oder die Wohnung nachweislich gemeinsam bezogen haben müssen.

Dieser Eintritt geschieht automatisch, sofern die eintrittsberechtigte Person nicht binnen 14 Tagen ab dem Todeszeitpunkt mitteilt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Nachzulesen bei oesterreich.gv.at.

Wenn niemand eintritt, zahlt die Verlassenschaft weiter

Gibt es keine eintrittsberechtigte Person, geht das Mietverhältnis auf die Verlassenschaft über. Der Zins läuft weiter, und er wird aus dem Nachlass bezahlt. Wie ernst das rechtlich genommen wird, zeigt die Reihenfolge, in der die Aktiva verteilt werden, wenn der Nachlass überschuldet ist:

  1. die Kosten des Verfahrens
  2. die nach dem Tod entstandenen Mietzinse bis zur Räumung
  3. die Kosten eines einfachen Begräbnisses
  4. alle übrigen Forderungen

Die offene Miete steht dort also vor den Begräbniskosten (oesterreich.gv.at). Übersetzt heißt das: Jeder Monat, in dem die Wohnung voll steht, zehrt am Nachlass. Bei einer durchschnittlichen Wiener Mietwohnung kann ein halbes Jahr Leerstand mehr kosten als die gesamte Räumung.

Wer die Räumung bezahlt

Bezahlt wird aus dem Nachlass. Entscheidend ist aber, wer den Auftrag erteilt — denn diese Person haftet gegenüber der Firma für die Rechnung, unabhängig davon, was der Nachlass am Ende hergibt. Deshalb gehört die Frage vor die Beauftragung, nicht danach.

Bedingte oder unbedingte Erbantrittserklärung

Um an die Erbschaft zu gelangen, ist eine Erbantrittserklärung nötig. Welche Form gewählt wird, entscheidet über die Haftung für Schulden — und damit auch über das Risiko bei einer Räumungsrechnung:

Haftung je nach Erbantrittserklärung
Form Haftung für Schulden
Unbedingt Mit dem eigenen Vermögen in unbeschränkter Höhe — auch für Forderungen, von denen man nichts wusste, und auch dann, wenn die Schulden das Vermögen übersteigen. Mehrere Erben haften solidarisch.
Bedingt Ebenfalls mit dem eigenen Vermögen, aber beschränkt auf den Wert der Aktiva und nur anteilig nach der Erbquote. Statt der Vermögenserklärung wird ein Inventar errichtet.

Die unbedingte Erklärung ist in der Abwicklung einfacher und günstiger, laut oesterreich.gv.at aber „wegen der drohenden Schuldenhaftung riskant". Welche Form in Ihrem Fall sinnvoll ist, ist eine Rechtsfrage — das entscheidet die Notarin oder der Notar mit Ihnen, nicht eine Entrümpelungsfirma.

Wenn der Nachlass überschuldet ist

Übersteigen die Schulden das Vermögen, ist eine Erbausschlagung jederzeit möglich und wird in dieser Lage ausdrücklich empfohlen. Wichtig für Sie als Angehörige: Wer ausschlägt, beauftragt auch keine Räumung. Wer trotzdem beauftragt, zahlt die Rechnung aus eigener Tasche, weil der Nachlass dafür nicht mehr zur Verfügung steht.

Ab wann darf geräumt werden?

Bis zur Einantwortung gehört der Hausrat der Verlassenschaft, nicht den Erben. Das Verfahren endet mit dem Einantwortungsbeschluss, in dem festgehalten wird, wer zu welcher Quote erbt.

In der Praxis lässt sich selten so lange warten — eben weil die Miete weiterläuft. Der saubere Weg führt über die Gerichtskommissärin oder den Gerichtskommissär: Dort klären Sie, ob und in welchem Umfang vorher geräumt werden darf. Bis diese Freigabe vorliegt, gilt für uns: Dokumente, Sparbücher, Schmuck und alles, was Wert haben könnte, bleibt unangetastet.

Übrigens läuft das Verfahren nicht immer in voller Länge. Übersteigen die Aktiva 5.000 € nicht und ist keine Eintragung in die öffentlichen Bücher nötig, unterbleibt die Abhandlung; das Gericht ermächtigt dann auf Antrag die berechtigte Person, das Vermögen zu übernehmen. Reicht das Vermögen nicht einmal für die Verbindlichkeiten samt Begräbniskosten, endet das Verfahren mit der „Überlassung der Aktiven an Zahlungs statt" (oesterreich.gv.at).

Was das Verlassenschaftsverfahren selbst kostet

Diese Kosten haben mit der Räumung nichts zu tun, kommen aber dazu und sollten in der Planung stehen:

  • Gerichtsgebühr: 5 Promille des reinen Verlassenschaftsvermögens, mindestens jedoch 100 Euro.
  • Gebühr der Notarin oder des Notars als Gerichtskommissär: richtet sich nach dem Wert des Vermögens und dem Umfang des Verfahrens, geregelt im Gerichtskommissionstarifgesetz, bestimmt vom Verlassenschaftsgericht. Einen Pauschalbetrag gibt es dafür nicht.

Quelle: oesterreich.gv.at — Kosten eines Verlassenschaftsverfahrens.

Drei Beispiele, durchgerechnet

Dieselbe Rechnung wie im Kostenrechner: Volumen aus Fläche und Füllgrad, Aufschlag für den Weg zum Fahrzeug.

Kleine Mietwohnung, 45 m², normal eingerichtet

Eine Garconniere oder 1–2-Zimmer-Wohnung, wie sie nach einem Todesfall am häufigsten zu räumen ist.

  • Geschätztes Räumgut: 25–31 m³
  • Zugang: 2. Stock
  • Richtpreis: 530 € – 680 €

Altbauwohnung, 80 m², über Jahrzehnte bewohnt

Volle Schränke, Dachbodenanteil und Kellerabteil, zweiter Stock ohne Lift — der Normalfall bei langjährigen Mietverhältnissen.

  • Geschätztes Räumgut: 60–75 m³
  • Zugang: 2. Stock, kein Lift
  • Richtpreis: 1.380 € – 1.790 €

Einfamilienhaus, 140 m², mit Keller und Garage

Hausrat aus mehreren Jahrzehnten, dazu Werkstatt, Garage und Dachboden.

  • Geschätztes Räumgut: 105–131 m³
  • Zugang: Erdgeschoss / vor der Tür
  • Richtpreis: 2.100 € – 2.730 €

Was Sie vor der Räumung sichern sollten

Bevor irgendetwas hinausgetragen wird, gehört an einen Ort gebracht, zu dem nur Sie Zugang haben:

  • Ausweise, Urkunden, Testament und Vollmachten
  • Verträge, Versicherungspolizzen, Bankunterlagen, Sparbücher
  • Schmuck, Münzen, Uhren und Sammlungen
  • Fotoalben, Briefe und alles, was Familiengeschichte ist
  • Schlüssel für Keller, Dachboden, Garage und Postfach

Bewährt hat sich ein einfacher Zwischenschritt: Gehen Sie einmal mit einem Karton durch die Wohnung und sammeln Sie alles ein, was bleiben soll. Danach kann der Rest ohne Rückfragen hinaus — das erspart die Situation, mitten in der Arbeit über einzelne Gegenstände entscheiden zu müssen.

Wie wir bei einer Nachlassräumung arbeiten

Wir nehmen uns bei diesen Aufträgen mehr Zeit als bei einer gewöhnlichen Wohnung und entscheiden Zweifelsfälle nicht selbst. Gut erhaltene Möbel, Werkzeug oder Sammlungen rechnen wir auf den Fixpreis an — das senkt den Betrag, der aus dem Nachlass zu zahlen ist. Am Ende übergeben wir leere, gekehrte Räume, damit die Wohnung zurückgegeben oder verkauft werden kann.

Mehr zum Ablauf steht auf der Seite Verlassenschaftsräumung. Antworten auf weitere Fragen rund um Nachlass und schwierige Wohnungen finden Sie unter Messie-Wohnung und Verlassenschaft. Wie sich unsere Preise zusammensetzen, steht unter Preise.

Räumung in Ruhe besprechen

Schildern Sie kurz die Situation — wir melden uns und klären das Weitere ohne Zeitdruck. Die Besichtigung ist kostenlos, der Fixpreis kommt schriftlich.

Antwort in 15 Min. Unverbindlich

Schnellangebot anfordern

Antwort in 15 Minuten — unverbindlich & gratis.

    100 % unverbindlich · keine versteckten Kosten

    Dieser Beitrag fasst öffentlich zugängliche Informationen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Die rechtlichen Angaben wurden am 30. Oktober 2026 auf oesterreich.gv.at geprüft und sind im Text verlinkt. Für Ihren konkreten Fall ist die Notarin oder der Notar zuständig, die das Verlassenschaftsverfahren führen.

    Häufige Fragen zur Räumung nach einem Todesfall

    Wie viel kostet es, eine Wohnung nach einem Todesfall zu räumen?

    Bei uns ab 20 € pro Kubikmeter Räumgut, Mindestauftrag 90 €. Eine kleine Mietwohnung liegt damit bei rund 530 € bis 680 €, eine volle Altbauwohnung bei 1.380 € bis 1.790 €, ein Einfamilienhaus bei 2.100 € bis 2.730 €. Verbindlich wird der Betrag mit dem schriftlichen Fixpreis nach der kostenlosen Besichtigung. Dazu kommen die Kosten des Verlassenschaftsverfahrens, die davon getrennt zu sehen sind.

    Wer zahlt die Räumung nach einem Todesfall?

    Bezahlt wird aus dem Nachlass. Wer die Räumung beauftragt, haftet gegenüber der Firma persönlich für die Rechnung — deshalb sollte vorher geklärt sein, ob der Nachlass das deckt. Reicht das Vermögen nicht, entscheidet die Art der Erbantrittserklärung darüber, ob Erben mit eigenem Geld einstehen müssen. Besprechen Sie das vor der Beauftragung mit der Notarin oder dem Notar, die das Verfahren führen.

    Darf die Wohnung vor der Einantwortung geräumt werden?

    Bis zur Einantwortung gehört der Hausrat noch der Verlassenschaft, nicht den Erben. Eine Räumung wird in der Praxis trotzdem oft früher nötig, weil der Mietvertrag weiterläuft. Der saubere Weg führt über die Gerichtskommissärin oder den Gerichtskommissär: Dort klären Sie, ob und in welchem Umfang geräumt werden darf. Dokumente, Sparbücher, Schmuck und alles, was Wert haben könnte, bleiben bis dahin unangetastet.

    Läuft die Miete nach dem Tod weiter?

    Ja. Der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod. Tritt niemand aus dem Haushalt in den Vertrag ein, läuft er über die Verlassenschaft weiter, und der Mietzins fällt weiter an. Wie wichtig das ist, zeigt die Rangordnung bei einem überschuldeten Nachlass: Dort werden „die nach dem Tod entstandenen Mietzinse bis zur Räumung" noch vor den Kosten eines einfachen Begräbnisses bedient. Jede Woche Leerstand kostet also echtes Geld.

    Was kostet das Verlassenschaftsverfahren selbst?

    Die Gerichtsgebühr beträgt 5 Promille des reinen Verlassenschaftsvermögens, mindestens jedoch 100 Euro. Dazu kommt die Gebühr der Notarin oder des Notars als Gerichtskommissär; sie richtet sich nach dem Wert des Vermögens und dem Umfang des Verfahrens, ist im Gerichtskommissionstarifgesetz geregelt und wird vom Verlassenschaftsgericht bestimmt. Einen Pauschalbetrag dafür gibt es nicht.

    Was passiert, wenn der Nachlass überschuldet ist?

    Übersteigen die Schulden das Vermögen, ist eine Erbausschlagung möglich und oft sinnvoll. Die vorhandenen Aktiva werden dann in einer festen Reihenfolge verteilt: zuerst die Kosten des Verfahrens, dann die Mietzinse bis zur Räumung, dann die Kosten eines einfachen Begräbnisses, zuletzt alle übrigen Forderungen. Schlagen Sie aus, beauftragen Sie auch keine Räumung — sonst stehen Sie für diese Rechnung selbst gerade.

    Wir sind mehrere Erben. Wer beauftragt die Räumung?

    Am besten alle gemeinsam, schriftlich. Wir nehmen den Auftrag auch von einer Person entgegen, wenn die übrigen einverstanden sind — diese Person haftet dann aber für die Rechnung. Praktisch bewährt hat sich, vor der Räumung einen Termin zu machen, bei dem alle Beteiligten durch die Wohnung gehen und Erinnerungsstücke kennzeichnen. Danach räumen wir ohne Rückfragen.

    Was geschieht mit Dokumenten, Fotos und Wertsachen?

    Die nehmen wir nicht mit. Ausweise, Urkunden, Verträge, Sparbücher, Schmuck, Briefe und Fotoalben legen wir gesammelt beiseite und übergeben sie Ihnen. Sind Sie nicht vor Ort, melden wir uns, bevor etwas bewegt wird. Gerade in lange bewohnten Wohnungen tauchen solche Dinge in Schubladen und Kartons auf, die seit Jahrzehnten niemand geöffnet hat.

    Wir wohnen weit weg. Geht die Räumung aus der Ferne?

    Ja, das ist bei Nachlässen der Normalfall. Sie filmen die Räume mit dem Handy oder schicken Fotos, daraus schätzen wir das Volumen und senden den Fixpreis schriftlich. Die Schlüsselübergabe läuft über Hausverwaltung, Nachbarn oder die Notarin beziehungsweise den Notar. Nach Abschluss bekommen Sie Fotos der leeren Räume.

    Jetzt anfragen

    Nachlassräumung anfragen

    Kostenlose Besichtigung, schriftlicher Fixpreis, besenreine Übergabe — in ganz Österreich.

    Termine sofort verfügbar Lisa Wagner, Sekretariat von Entrümpelung Meister – persönliche Beratung und TerminvereinbarungAdelina Braun, Sekretariat von Entrümpelung Meister – Ansprechpartnerin für Besichtigung und Fixpreis Sekretariat Lisa Wagner & Adelina Braun berät Sie gerne persönlich

    Täglich erreichbar – auch am Wochenende

    Antwort in 15 Min. Unverbindlich

    Schnellangebot anfordern

    Antwort in 15 Minuten — unverbindlich & gratis.

      100 % unverbindlich · keine versteckten Kosten

      WhatsApp 0660 975 70 03